AGB Seminare Inhouse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inhouse-Seminare von Merl Media Consult

Stand: März 2021

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge im Bereich Inhouse-Seminare und Workshops und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen Merl Media Consult und dem Auftraggeber.

Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben weder in Rahmenverträgen noch in Einzelverträgen oder Bestellungen Gültigkeit, es sei denn Merl Media Consult hätte der Geltung abweichender Bedingungen schriftlich zugestimmt.

Unbedingt zu beachten ist, dass für unsere Unternehmensberatung, Coaching, Moderation, Filmproduktion, Outhouse-Seminare und Workshops sowie Interim Management, abweichende AGB gelten.


1. Leistungen des Inhouse-Seminars

1.1

Merl Media Consult führt für den Auftraggeber die in einem Inhouse-Angebot näher bezeichnete Schulung (Tagung, Workshop, Coaching, Moderation, etc.) durch.

1.2

Die Leistungen von Merl Media Consult bestehen aus Konzeption, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der jeweiligen Schulung, sowie der Bereitstellung der Seminarunterlagen (soweit erforderlich).

Im Seminarpreis sind die Seminarunterlagen (soweit erforderlich) inbegriffen.

1.3

Nicht enthalten sind die Kosten für die Tagungstechnik, den Schulungsraum (ggf. weitere Hotelkosten) sowie die Spesenkosten des Referenten.

Unter Spesenkosten versteht Merl Media Consult alle Anfahrts- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z.B. Taxi), Verpflegungskosten in Höhe von max. 30 € pro Seminartag sowie ggfs. Kosten für Übernachtung incl. Frühstück.

1.4

Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Merl Media Consult sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (z.B. per Fax oder E-Mail).

 

2. Verbindliche Anmeldung/ Abrechnung

2.1
Nach der Auftragserteilung erhält der Auftraggeber umgehend eine Buchungsbestätigung. Erst damit liegt eine verbindliche Seminarbuchung vor.

2.2

Rechtzeitig vor Seminarbeginn bekommt der Auftraggeber alle weiteren Informationen und Unterlagen zum Seminar zugesandt.

2.3

Pro Seminartag wird ein Tagessatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. vereinbart.

Diesem Tagessatz liegt eine tägliche Schulungsdauer von insgesamt 8 Unterrichtsstunden à 45 Min. zugrunde.

2.4

Weitergehende Leistungen (z.B. umfassende Vorbereitungsgespräche) müssen gesondert vereinbart werden.

2.5

Sofern bei Ausführung des jeweiligen Einzelauftrages Dienstreisen erforderlich werden, erstattet der Auftraggeber Merl Media Consult folgende im Zusammenhang mit der Schulung anfallende erforderliche Aufwendungen:

Kilometergelderstattung à 0,50 € pro gefahrenem Kilometer,

Weiterbelastung von Übernachtungskosten (inkl. Frühstück) nach Beleg,

Verpflegungskosten in Höhe von max. 30 € pro Seminartag, 

Kosten von Dienstreisen nach Beleg (Flüge innerhalb eines Landes oder Kontinents: Economy Class; Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge: Business Class; Mietfahrzeuge, Taxi, Parkgebühren, Bahnfahrten 1. Klasse etc.), Spesen.

Reisezeit erstattet der Auftraggeber bei einer Vergütung nach Tagessätzen mit 100 % des jeweiligen Stundensatzes, der sich aus dem Tagessatz laut Angebot ergibt. Bei einer Vergütung nach Stunden werden Reisezeiten mit dem jeweiligen Stundensatz berechnet.

Die Spesenkosten des Referenten werden nach dem Seminar mit der Seminargebühr in Rechnung gestellt.

2.6

Alle in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beim Auftraggeber ohne Abzüge zur Zahlung fällig und verstehen sich immer zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.7

Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 BGB, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Merl Media Consult.

2.8

Mit Zahlung von Rechnungen von Merl Media Consult durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

2.9

Einwendungen gegen Rechnungen von Merl Media Consult sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

2.10

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält Merl Media Consult einen dem Umfang seiner bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung.

Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, ist Merl Media Consult berechtigt, die volle Seminargebühr inkl. Spesen in Rechnung zu stellen. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

 

3. Reibungsloser Ablauf: Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung

3.1
Die Organisation eines geeigneten Schulungsraums sollte bei Inhouse-Seminaren in der Regel durch den Auftraggeber erfolgen.

3.2

Die genauen Anforderungen an die Tagungstechnik teilt Merl Media Consult dem Auftraggeber nach der Seminarbestätigung schriftlich mit.

3.3

Um eine passgenaue Schulung zu ermöglichen, stellt der Auftraggeber dem Referenten alle für die Schulung notwendigen Informationen zur Verfügung.

3.4

Für die Referenten sollte der Auftraggeber, sofern benötigt, eine Unterkunft buchen.

Eine Hotel-Buchung durch Merl Media Consult und nachträgliche Rechnungsstellung an den Auftraggeber ist nach Absprache möglich.

 

4. Stornierung/ Seminarabsage
4.1

Sieht sich der Auftraggeber gezwungen ein, von ihm bereits gebuchtes Seminar zu stornieren, muss Merl Media Consult umgehend schriftlich darüber informiert werden (z.B. per Fax oder E-Mail).

4.2

Durch eine schriftliche Stornierung bis 30 Tage vor Seminarbeginn entstehen dem Auftraggeber seitens Merl Media Consult keine Kosten.

Bei kurzfristigerer Stornierung ist Merl Media Consult berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen.

Statt einer Stornierung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu benennen, wodurch eventuelle Stornokosten ggfs. vermieden werden.

Sollte das Seminar in einem Hotel durchgeführt werden, werden eventuell auf Merl Media Consult zukommende Stornierungskosten des Hotels an den Auftraggeber weitergeleitet.

4.3

Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Erkrankung des Referenten) behält sich Merl Media Consult vor, das Seminar abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

Merl Media Consult kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall des Auftraggebers verpflichtet werden.

 

5. Widerrufsbelehrung

5.1

Dem Auftraggeber steht ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

5.1.1

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber Merl Media Consult (Auf der Koppel 10, 22399 Hamburg, Tel.: +49 40 556 150 21, Fax: +49 (0)40 181 388 15, E-Mail: info@merl-media-consult.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

5.1.2

Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat Merl Media Consult ihm alle Zahlungen, die Merl Media Consult von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Merl Media Consult eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet Merl Media Consult dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

5.2

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er Merl Media Consult einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Merl Media Consult von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

6. Inhouse-Schulung in einem von Merl Media Consult organisierten Hotel

6.1

Falls das Inhouse-Seminar in einem von Merl Media Consult organisierten Hotel stattfindet, fallen neben der Seminargebühr noch Kosten für die sog. Tagungspauschale und ggfs. für Ihre Unterkunft an.

Sollte der Auftraggeber nicht im Tagungshotel übernachten, berechnet das Hotel zumindest eine Tagungspauschale bestehend aus Tagungs- und Pausengetränken, Snacks sowie Mittagessen, ggfs. Abendessen. Für diese Hotelleistungen erhält der Auftraggeber von Merl Media Consult nach seiner Buchung ein gesondertes Kostenübernahmeformular. Dieses muss der Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Merl Media Consult zurücksenden, da ansonsten die Reservierung im Hotel verfällt.

6.2

Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber zustande.

Merl Media Consult weist darauf hin, dass Stornokosten seitens des Hotels anfallen können, wenn der Auftraggeber kurzfristig das Seminar absagt oder nicht erscheint.

Der Auftraggeber muss außerdem beachten, dass sein Stornierungsrecht von bis zu 30 Tagen vor Seminarbeginn nur bzgl. der Seminargebühr von Merl Media Consult gilt.

Für die Hotelleistungen (Tagungspauschale/ Übernachtung) können seitens der Hotels längere Stornofristen bestehen.

 

7. Änderungsvorbehalt

7.1

Merl Media Consult behält sich vor, notwendige inhaltliche und / oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern.

7.2

Im Bedarfsfall (zum Beispiel bei Erkrankung) ist Merl Media Consult berechtigt, den / die zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

 

8. Haftung

8.1
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2

Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

8.3

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Merl Media Consult.

8.4

Soweit ein Datenaustausch zur Vertragserfüllung notwendig ist, haftet Merl Media Consult nicht für Schäden, die durch Viren oder sonstiger Schädlinge im elektronischen Datenaustausch entstehen können.

 

9. Datenschutz

9.1
Merl Media Consult kommt den gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach.

9.2

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen während der Vertragsausführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln.

Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht unabhängig vom Bestand eines Rahmenvertrages oder eines Einzelvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung beginnt mit der Angebotsphase vor Beginn eines Projektes.

9.3

Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von Merl Media Consult zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich Merl Media Consult zu.

Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von Merl Media Consult zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

9.4

Merl Media Consult setzt sich für den größtmöglichen Schutz der Daten des Auftraggebers im Rahmen der bestehenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ein und verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung dieser Daten.

Merl Media Consult ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat Merl Media Consult deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

9.5

Merl Media Consult ist dazu berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern herauszugeben, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von Merl Media Consult erforderlich ist oder Merl Media Consult per Gesetz dazu gezwungen ist.

9.6

Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber der Verarbeitung der benötigten personenbezogenen Daten unter den zuvor genannten Bedingungen zu.

 

10. Abwerbeverbot

10.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter oder Subunternehmer von Merl Media Consult weder direkt noch indirekt in unzulässiger Weise abzuwerben, um sie im eigenen oder verbundenen Unternehmen zu beschäftigen oder zu beauftragen.

Bei Verstoß gegen diese Pflicht schuldet der Auftraggeber Merl Media Consult eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des zwischen Auftraggeber und abgeworbenem Mitarbeiter vereinbarten Bruttojahresgehaltes bzw. 20 % des zwischen Auftraggeber und Subunternehmer vereinbarten Jahresauftragswertes.

10.2

Im Falle einer Abwerbung durch den Auftraggeber steht Merl Media Consult daneben ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen werden vereinbarungsgemäß vergütet. Darüber hinausgehende Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Merl Media Consult haftet insbesondere nicht für Schäden aus entgangenem Gewinn.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1

Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2

Gerichtsstand ist der Sitz von Merl Media Consult in Hamburg. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

11.3

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit keine Vereinbarung getroffen oder diese unwirksam ist, werden die Parteien sich bemühen, eine Regelung zu finden, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreicht.

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