AGB Seminare Outhouse

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Outhouse-Seminare von Merl Media Consult

Stand: Januar 2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge im Bereich Outhouse-Seminare und Workshops und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen Merl Media Consult und dem Auftraggeber.

Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben weder in Rahmenverträgen noch in Einzelverträgen oder Bestellungen Gültigkeit, es sei denn Merl Media Consult hätte der Geltung abweichender Bedingungen schriftlich zugestimmt.

Unbedingt zu beachten ist, dass für unsere Unternehmensberatung, Coaching, Moderation, Filmproduktion, Inhouse-Seminare und Workshops sowie Interim Management, abweichende AGB gelten.

 

1. ANMELDUNG 

Eine Anmeldung zu den Seminaren (Tagungen, Workshops, Coachings, Moderationen, etc.) von Merl Media Consult erfolgt online.

Falls der Auftraggeber einen anderen Weg wählt, wie zum Beispiel E-Mail, muss dabei unbedingt der Name des Teilnehmers, der Firma, die vollständigen Kontaktdaten sowie der Verpflegungswunsch des Teilnehmers angegeben werden.

Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Nach der Buchung erhält der Auftraggeber umgehend eine Anmeldebestätigung. Erst damit liegt eine verbindliche Seminarbuchung vor.

Rechtzeitig vor Seminarbeginn bekommt der Auftraggeber alle weiteren Informationen und Unterlagen zu dem gebuchten Seminar zugesandt.

 

2. UNTERKUNFT / HOTELBUCHUNG / TAGUNGSPAUSCHALE

Die Buchung einer Unterkunft wird nicht über Merl Media Consult ausgeführt. Reservierungsansprüche zu Übernachtungsmöglichkeiten im Seminarhotel bestehen nicht. Bei Bedarf empfiehlt Merl Media Consult dem Auftraggeber daher dringend frühzeitig selbst entsprechende Buchungen bei dem Seminarhotel vorzunehmen.

Für den Auftraggeber wird eine Tagungspauschale berechnet, die Tagungs- und Pausengetränke, Snacks sowie Mittag- oder Abendessen beinhaltet.

Merl Media Consult bestätigt dem Auftraggeber dies individuell in der Anmeldebestätigung.

Das Vertragsverhältnis über die Leistungen des Hotels kommt nur zwischen dem Auftraggeber und dem Hotel, nicht aber mit Merl Media Consult zustande. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über die Leistungen des Hotels sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen. Einwendungen aus diesem Verhältnis können nicht im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsabwicklung mit Merl Media Consult geltend gemacht werden.

Sollte der Auftraggeber nachträglich Änderungen hinsichtlich seiner Verpflegungsleistung wünschen, ist dies immer Merl Media Consult mitzuteilen.

 

3. RÜCKTRITT / STORNIERUNG / UMBUCHUNG

3.1

Dem Auftraggeber steht ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

3.1.1

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Merl Media Consult (Auf der Koppel 10, 22399 Hamburg, Tel.: +49 40 55615021, Fax: +49 40 18138815, E-Mail: info@merl-media-consult.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

3.1.2

Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat Merl Media Consult ihm alle Zahlungen, die Merl Media Consult von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Merl Media Consult eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet Merl Media Consult dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

3.2

Ist der Auftraggeber verbindlich zu einem Seminar angemeldet, aber kann nicht teilnehmen, stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

3.2.1 Benennung eines Vertreters
Bis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung kann der Auftraggeber für sich einen Vertreter benennen. Dafür entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten.

3.2.2 Rücktritt vom Vertrag
Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn hat der Auftraggeber die Möglichkeit kostenfrei von dem Vertrag mit Merl Media Consult zurückzutreten.

Erfolgt der Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn ist Merl Media Consult berechtigt 30% der Seminargebühr inkl. der Tagungspauschale in Rechnung zu stellen.

Erfolgt der Rücktritt bis zu 10Tage vor Seminarbeginn ist Merl Media Consult berechtigt 50% der Seminargebühr inkl. der Tagungspauschale in Rechnung zu stellen.

Erfolgt der Rücktritt weniger als 10 Tage vor Seminarbeginn oder erscheint der Auftraggeber nicht ohne abgesagt zu haben, ist Merl Media Consult berechtigt die volle Seminargebühr inkl. der Tagungspauschale in Rechnung zu stellen. 

Der Rücktritt muss immer schriftlich erfolgen.

3.3

Merl Media Consult weist darauf hin, dass bei Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung bereits ab sechs Wochen vor Seminarbeginn Stornokosten von Seiten des Hotels entstehen können.

Auf diese hat Merl Media Consult keinen Einfluss. Merl Media Consult wird jedoch immer versuchen, diese für den Auftraggeber abzuwenden oder zumindest möglichst gering zu halten.

3.4

Merl Media Consult behält sich vor, das Seminar oder einzelne Buchungen bei Vorliegen wichtiger Gründe zu stornieren.

Zu diesen Gründen gehört eine zu geringe Teilnehmerzahl oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie die Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt.

Bereits entrichtete Zahlungen werden dann zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche gegen Merl Media Consult sind dagegen ausgeschlossen, außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

Merl Media Consult kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

 

4. ZAHLUNG

4.1

Bei der Buchung des Seminars werden dem Auftraggeber 50% des Seminarpreises sofort und der Restbetrag zzgl. Hotelkosten für den Auftraggeber (Tagungs- und Verpflegungspauschalen) nach Ende des Seminars durch Merl Media Consult in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt anteilig (50% des Seminarpreises) bei der Buchung sowie abschließend nach Ende des Seminars durch Merl Media Consult direkt an den Auftraggeber. 

4.2

Die Seminarpreise von Merl Media Consult verstehen sich pro Teilnehmer rein „netto“, das bedeutet ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie ohne Kosten für Reise- und Hotelleistungen (das sind vor allem Tagungs- und Verpflegungspauschalen).

Es gelten die Seminarpreise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website von Merl Media Consult angegeben sind, es sei denn, es wird ausdrücklich auf Preisänderungen hingewiesen.

4.3

Neben der Abrechnung der Seminarpreise übernimmt Merl Media Consult auch die Abwicklung der Hotelkosten für den Auftraggeber (Tagungs- und Verpflegungspauschalen). Ausgenommen davon sind Übernachtungskosten oder jedwede Zusatzleistungen die der Auftraggeber über das Hotel in Anspruch nimmt.

Vor Ort eventuell genutzte Zusatzleistungen wie z. B. Parkgebühren, Kurtaxe und andere kommunale Abgaben, etc. sind vom Auftraggeber vor Abreise direkt an das Hotel zu zahlen.

Die aktuellen Hotelpreise (Verpflegungs- und Tagungspauschalen) sind parallel zu dem jeweiligen Seminarangebot auf der Website von Merl Media Consult ausgewiesen.

4.4

Merl Media Consult behält sich das Recht vor, sämtliche Preise jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern und eventuell aufgetretene Preisabweichungen zu korrigieren.

4.5

Alle in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beim Auftraggeber ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

4.6

Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins gemäß § 288 Abs. 2, § 247 BGB, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Merl Media Consult.

4.7

Mit Zahlung von Rechnungen von Merl Media Consult durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

4.8

Einwendungen gegen Rechnungen von Merl Media Consult sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

4.9


Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält Merl Media Consult einen dem Umfang seiner bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung.

Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, ist Merl Media Consult berechtigt, die volle Seminargebühr inkl. Hotelleistungen (das sind vor allem Tagungs- und Verpflegungspauschalen) in Rechnung zu stellen. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

4.10

Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

 

5. ÄNDERUNGSVORBEHALT

5.1

Merl Media Consult behält sich vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Seminars vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars bzw. den Nutzen für den Auftraggeber nicht wesentlich ändern.

5.2

Im Bedarfsfall (zum Beispiel bei Erkrankung) ist Merl Media Consult berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

5.3

Im Fall einer notwendigen Änderung des Seminarorts durch Merl Media Consult steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht im Fall der Änderung des Seminarhotels, sofern die Veranstaltung weiterhin am selben Ort oder in einer für den Auftraggeber zumutbaren Nähe stattfindet.

 

6. SEMINARUNTERLAGEN

Soweit erforderlich stellt Merl Media Consult jedem Teilnehmer im Rahmen eines Seminars Schulungsunterlagen. Diese sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für inhaltliche Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Schulungsunterlagen ist jedoch ausgeschlossen.

 

7. E-LEARNING-ANGEBOTE

7.1

Jeder Seminarteilnehmer der E-Learning-Angebote von Merl Media Consult erhält von Merl Media Consult individuelle Daten, die ihm den Zugang zum Angebot online ermöglichen.

Nur damit ist eine Teilnahme möglich. Die Nutzung des gebuchten Angebots ist auf diesen Seminarteilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.

7.2

Auftraggeber, die sich zu einem Webinar verbindlich anmelden, müssen sicherstellen, dass sie über einen ausreichend großen Bildschirm (über Desktop oder Laptop/Tablet), eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Leistung, einen Lautsprecher und / oder ein Headset verfügen.

Die jeweils verwendete Webinar-Software muss ggf. vor Beginn heruntergeladen werden.

Während des Webinars wird Merl Media Consult dem Auftraggeber, soweit möglich, bei technischen Problemen Hilfestellung leisten. Sollten diese aber in der technischen Umgebung des Auftraggebers begründet sein, kann Merl Media Consult sie nicht beheben. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers entfällt dadurch nicht. Gleiches gilt, sofern der Auftraggeber an dem Webinar teilnimmt, ohne bei Ihm auftretende technische Probleme unverzüglich anzuzeigen (es sei denn, Merl Media Consult kann später durch die uns zur Verfügung stehenden technischen Aufzeichnungen / Auswertungen feststellen, dass die Ursache in den seitens Merl Media Consult verwendeten Systemen liegt). Merl Media Consult empfiehlt dem Auftraggeber daher dringend, seine technischen Voraussetzungen vor Webinar-Beginn zu testen.

7.3

Die Nutzungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei Merl Media Consult erfragt werden.

7.4

Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

7.5

Sofern Merl Media Consult Webinare aufzeichnet, um sie später ggf. Dritten zur Verfügung zu stellen, wird Merl Media Consult dem Auftraggeber dies vor Webinarbeginn ausdrücklich erklären.

Merl Media Consult versichert, dass Merl Media Consult in diesen Fällen sicherstellt, dass die Seminarteilnehmer an diesen Webinaren anonym bleiben, auch wenn sie sich über Wortmeldungen oder schriftliche Beiträge beteiligt haben. Sollte dies nicht möglich sein, entfällt eine spätere Verwendung der Aufzeichnung.

 

8. UNFÄLLE / HAFTUNG

8.1
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

8.2

Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Merl Media Consult für sich, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für alle sonstigen Schäden jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


8.3

Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

8.4

Soweit ein Datenaustausch zur Vertragserfüllung notwendig ist, haftet Merl Media Consult nicht für Schäden, die durch Viren oder sonstiger Schädlinge im elektronischen Datenaustausch entstehen können.

 

9. Datenschutz

9.1
Merl Media Consult kommt den gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach.

9.2

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen während der Vertragsausführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln.

Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht unabhängig vom Bestand eines Rahmenvertrages oder eines Einzelvertrages. Die Geheimhaltungsverpflichtung beginnt mit der Angebotsphase vor Beginn eines Projektes.

9.3

Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von Merl Media Consult zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich Merl Media Consult zu.

Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von Merl Media Consult zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

9.4

Merl Media Consult setzt sich für den größtmöglichen Schutz der Daten des Auftraggebers im Rahmen der bestehenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ein und verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung dieser Daten.


Merl Media Consult ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat Merl Media Consult deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

9.5

Merl Media Consult ist dazu berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern herauszugeben, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von Merl Media Consult erforderlich ist oder Merl Media Consult per Gesetz dazu gezwungen ist.

9.6

Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber der Verarbeitung der benötigten personenbezogenen Daten unter den zuvor genannten Bedingungen zu.

 

10. Abwerbeverbot

10.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter oder Subunternehmer von Merl Media Consult weder direkt noch indirekt in unzulässiger Weise abzuwerben, um sie im eigenen oder verbundenen Unternehmen zu beschäftigen oder zu beauftragen.

Bei Verstoß gegen diese Pflicht schuldet der Auftraggeber Merl Media Consult eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des zwischen Auftraggeber und abgeworbenem Mitarbeiter vereinbarten Bruttojahresgehaltes bzw. 20 % des zwischen Auftraggeber und Subunternehmer vereinbarten Jahresauftragswertes.

10.2

Im Falle einer Abwerbung durch den Auftraggeber steht Merl Media Consult daneben ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen werden vereinbarungsgemäß vergütet. Darüber hinausgehende Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Merl Media Consult haftet insbesondere nicht für Schäden aus entgangenem Gewinn.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1


Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2

Gerichtsstand ist der Sitz von Merl Media Consult in Hamburg. Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

11.3

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit keine Vereinbarung getroffen oder diese unwirksam ist, werden die Parteien sich bemühen, eine Regelung zu finden, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreicht.

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